Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt. Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck: Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden...
Abreise & Transfers
Abreise & Transfers
Liebe Reisegäste,
auch der schönste Aufenthalt geht einmal zu Ende.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Ihren gebuchten Transfer sowie wichtige Hinweise zu Ihrer Rückreise.
Abfrage der Abholzeit
Beachten Sie, dass die Abholzeiten erst 24-48 Stunden vor Abreise zur Verfügung stehen. Sollten die hier angezeigten Flugdaten nicht mit denen in Ihren Unterlagen übereinstimmen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Wir übernehmen keine Haftung für Transferinformationen, die Ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse können sich kurzfristige Änderungen ergeben, wodurch sich auch Ihre Abholzeit ändern kann. Bitte führen Sie deshalb die Abfrage 12-24 Stunden vor Abreise noch einmal durch.
Abholzeit per E-Mail
Sie möchten Ihre Abholzeit ganz bequem per E-Mail erhalten? Dann melden Sie sich mindestens zwei Tage vor Abreise für unseren automatischen Benachrichtigungsservice an.
Der Versand erfolgt morgens am letzten Tag vor Ihrer Abreise und früh am Abreisetag.
Für die Anmeldung klicken Sie auf nachfolgenden Button:
(Die benötigte Vorgangsnummer finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.)
Wir bitten Sie, sich ca. 10 Minuten vor der angegebenen Abholzeit am Abholpunkt einzufinden. Die Abholzeiten sind Richtzeiten, d.h. kleine Abweichungen sind möglich. Sollte Ihr Transferfahrzeug 20 Min. nach der angegebenen Zeit noch nicht eingetroffen sein, rufen Sie uns bitte an.
TEL:
Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Koffer im Transferfahrzeug sind.

Wir bitten Sie, sich ca. 10 Minuten vor der angegebenen Abholzeit am Abholpunkt einzufinden. Die Abholzeiten sind Richtzeiten, d.h. kleine Abweichungen sind möglich. Sollte Ihr Transferfahrzeug 20 Min. nach der angegebenen Zeit noch nicht eingetroffen sein, rufen Sie uns bitte an.
TEL:
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Transferabmeldung
Sollten Sie eigenständig zum Flughafen fahren wollen, bitten wir Sie freundlichst, uns dies mitzuteilen.
Online Check-in
In Ihren Reiseunterlagen ist für viele Fluggesellschaften ein QR Code für den Online-Check-In hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass der Online-Check-In in Tunesien bei einigen Fluggesellschaften nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. In diesen Fällen erhalten Sie Ihre Bordkarte/-n kostenlos am Check-In-Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft.
FAQ An- und Abreise
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden mitgenommen haben und als sogenannte Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführen: Tabakwaren Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung der Rauchwaren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 1 l unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol....
Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen: Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf. Kaffee: 10 kg Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 20 l Likörwein, Wermutwein 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) 110 l Bier Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Bei der Einreise nach Österreich: Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden...

FAQ An- und Abreise
Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt. Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck: Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden...
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden mitgenommen haben und als sogenannte Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführen: Tabakwaren Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung der Rauchwaren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 1 l unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol....
Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen: Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf. Kaffee: 10 kg Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 20 l Likörwein, Wermutwein 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) 110 l Bier Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Bei der Einreise nach Österreich: Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden...