Welche Zollfreigrenzen gelten bei Reisen innerhalb der EU?

Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen:

Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf.
Kaffee: 10 kg

Alkoholische Getränke:

  • 10 l Spirituosen
  • 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 l Likörwein, Wermutwein
  • 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein)
  • 110 l Bier

Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren:

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1 kg Rauchtabak

Bei der Einreise nach Österreich:
Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden und keine nach dem Tabakgesetz erforderlichen Warnhinweise in deutscher Sprache besitzen, dürfen nur in beschränktem Umfang nach Österreich verbracht werden.

Hier sind folgende Richtmengen zu beachten:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak

Generell gilt (für Deutschland und Österreich):
Aus-/Einfuhrberechtigt sind Personen ab 17 Jahren (für Kaffee ab 15 Jahren). Waren, die im Duty-free-Shop erworben werden, sind im Rahmen der oben aufgeführten Mengen abgabefrei.

Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.