Folgende Gegenstände dürfen steuerfrei nach Mexiko eingeführt werden:
- Artikel des persönlichen Gebrauchs: Kleidung, Schuhe, Hygiene- und Kosmetikartikel, Babyausstattung mit Zubehör
- 2 Foto- oder Videokameras, eine Fotoausrüstung, 3 Telefone, ein GPS-Gerät, ein elektronischer Kalender, ein tragbares Gerät (Laptop etc.), Kopierer, Drucker, Brenner, Projektor inkl. Zubehör
- 2 persönliche Sportausrüstungen, 4 Angelruten, 3 Surfbretter plus Zubehör, Trophäen und Auszeichnungen
- Geräte zur Ton-/Bildaufnahme und -wiedergabe, tragbare Lautsprecher plus Zubehör
- 5 Laserdiscs, 10 DVDs, 30 CDs, 3 Softwarepakete, 5 Speichermedien
- Bücher, Zeitschriften, gedruckte Dokumente
- Fünf Spielwaren, eine Videokonsole, fünf Videospiele
- Blutdruck- oder Zuckermessgerät, ärztliches Rezept erforderlich bei Psychopharmaka
- Koffer, Handkoffer, Truhen, Reisekoffer
- Fernglas und Teleskop
- 2 Musikinstrumente plus Zubehör
- Kemping felszerelés
- Handwerkzeugset mit Tasche
Reisende über 18 Jahre dürfen außerdem folgende Gegenstände steuerfrei einführen:
- max. 10 Schachteln Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200g Tabak
- 3 Liter Alkohol, 6 Liter Wein
Ältere Reisende und Personen mit Behinderung haben die Möglichkeit, Artikel zur Unterstützung ihrer Mobilität (Gehhilfen, Rollstühle, Gehstöcke o.ä.) steuerfrei einzuführen.
Zusätzlich zum Reisegepäck dürfen innerhalb der Urlaubssaison Waren im Wert von maximal 500 Dollar pro Person steuerfrei eingeführt werden. Außerhalb der Urlaubssaison beläuft sich der Steuerfreibetrag auf 300 Dollar pro Person. Zum Wertnachweis der unter den Steuerfreibetrag fallenden Waren empfiehlt sich das Mitführen der Rechnungen.
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