Kalimera Matala
Kalimera Matala
Typ: Kultur, Geschichte, Sehenswürdigkeiten
Angebot
Lernen Sie die Vielfalt Kretas kennen!
Dieser Ausflug führt Sie bis an die Südküste Kretas, zum bekannten Hippie-Ort Matala und nach Rethymnon.
Erstes Ziel ist das malerische Dorf Agios Mironas. Besichtigen Sie die kleine Kapelle des Heiligen Mironas, die durch ihre besondere Architektur beeindruckt.
Weiter geht die Fahrt bis an die idyllische Südküste mit dem kleinen Dorf Matala. Hier suchten die Blumenkinder in den 60er Jahren einst Ruhe und Frieden im Leben.
In Matala verbringen Sie eine entspannte Mittagspause. Genießen Sie ein Mittagessen in einer der bezaubernden Tavernen, schwimmen Sie im kristallklaren Meer am Rande der felsigen Landschaft mit den berühmten Höhlen oder schlendern Sie durch die malerischen Gassen mit vielen kleinen Läden, in denen Kunsthandwerk angeboten wird.
Der nächste Halt ist das Bergdorf Spili mit seinem beeindruckenden, venezianische Brunnen mit den 25 Löwenköpfen.
Den Abschluss des Ausflugs bildet der Besuch der wunderschönen Hafenstadt Rethymnon mit vielen Gebäuden im venezianischen Stil. Schlendern Sie durch die vielen kleinen Gassen oder entspannen Sie bei einem Kaffee an der beeindruckenden Hafenpromenade.
Ein Ausflug, den Sie nicht versäumen sollten!
Ausflugsveranstalter: Destination Touristic Services
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Kultur, Geschichte, Sehenswürdigkeiten
Preise: ab 66.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-07-26 05:34:48 / CMS-Zeitzone: UTC+3
DE-Zeit: 2026-07-26 04:34:48 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 20.07.2026 | Dienstag 21.07.2026 | Mittwoch 22.07.2026 | Donnerstag 23.07.2026 | Freitag 24.07.2026 | Samstag 25.07.2026 | Sonntag 26.07.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.

