Einfuhr von Waren durch Privatpersonen
Generell gilt eine Freigrenze von 300 SFr bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über 300 SFr, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Es gelten folgende Freimengen:
Alkoholische Getränke
Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und 1 l über 18 % Vol. einführen.
Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben:
Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: 2 SFr/l
Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: 15 SFr/l
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Warenwertes fällig.
Tabakwaren
Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei folgende Mengen einführen:
250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 g andere Tabakerzeugnisse.
Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben:
Zigaretten/Zigarren: 0,25 SFr/Stück
Andere Tabakerzeugnisse: 0,1 SFr/g
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Warenwertes fällig.
Uhren und Schmuck
Bei persönlicher Einfuhr sind Uhren und Schmuck im Wert von 300 SFr abgabenfrei, wenn keine anderen Waren mitgeführt werden.
Achtung: Sollten Sie Fälschungen, z. B. von Designer-Markenartikeln oder Schmuck mit gefälschten Edelmetallstempeln, mit sich führen, ist der Schweizer Zoll verpflichtet, die gefälschten Waren einzuziehen. Kaufen Sie Wertsachen im Ausland daher nur in anerkannten Fachgeschäften!
Änderungen und Abweichungen vorbehalten.