Importul de mărfuri de către persoane fizice
Generell gilt eine Freigrenze von 300 SFr bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über 300 SFr, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Se aplică următoarele alocații:
Bauturi alcoolice
Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und 1 l über 18 % Vol. einführen.
În plus, se aplică următoarele taxe vamale:
Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: 2 SFr/l
Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: 15 SFr/l
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Warenwertes fällig.
Produse din tutun
Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei folgende Mengen einführen:
250 țigări sau trabucuri sau 250 g alte produse din tutun.
În plus, se aplică următoarele taxe vamale:
Zigaretten/Zigarren: 0,25 SFr/Stück
Andere Tabakerzeugnisse: 0,1 SFr/g
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Warenwertes fällig.
găină și bijuterii
Bei persönlicher Einfuhr sind hen und Schmuck im Wert von 300 SFr abgabenfrei, wenn keine anderen Waren mitgeführt werden.
Pericol: Sollten Sie Fälschungen, z. B. von Designer-Markenartikeln oder Schmuck mit gefälschten Edelmetallstempeln, mit sich führen, ist der Schweizer Zoll verpflichtet, die gefälschten Waren einzuziehen. Kaufen Sie Wertsachen im Ausland daher nur in anerkannten Fachgeschäften!
Änderungen und Abweichungen vorbehalten.