Panoramafahrt Teide-Masca
Panoramafahrt Teide-Masca
Angebot
Erleben Sie eine einmalige Fahrt mit exklusivem Service in einem Panorama‑Fahrzeug!
Auf der Fahrt zum Bergdorf Masca haben Sie einen unschlagbar tollen Blick auf die Schluchten, die dicht mit Palmen bewachsen sind.
Früher wurde von hier aus der Seeverkehr überwacht, um Angriffen von Piraten vorzubeugen. Die Entdeckung dieses eher unbekannten Flecken Erde auf Teneriffa ist ein wunderbares Erlebnis im Urlaub – verpassen Sie es nicht!
Das nächste Ziel ist der Nationalpark Las Cañadas del Teide, der nicht umsonst von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt wurde. Aus ihm erhebt sich der höchste Berg Spaniens, der beeindruckende Vulkan Teide mit einer Höhe von 3.718 m!
Das Land ist hier von einer imposanten, kargen Schönheit – Sie fühlen sich wie auf einem anderen Planeten!
Die Rückfahrt erfolgt durch eines der höchstgelegenen Dörfer Spaniens, das Vilaflor genannt wird.
Ausflugsveranstalter: Go Vacation Spain SLU, CIF B‑57828360
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Stornobedingungen
Typ:
Wir aktualisieren unser Buchungssystem, bei Interesse an diesem Ausflug kontaktieren Sie uns bitte.
Preise: ab 80.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-09-27 04:23:32 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-09-27 05:23:32 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 21.09.2026 | Dienstag 22.09.2026 | Mittwoch 23.09.2026 | Donnerstag 24.09.2026 | Freitag 25.09.2026 | Samstag 26.09.2026 | Sonntag 27.09.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




