Wüstenschiff
Wüstenschiff
Angebot
Karawane durch das Hinterland
Nicht nur in der Wüste kommen Sie auf Ihre Kosten!
Ganz gemütlich, im Hinterland von Port El Kantaoui, beginnt Ihre kleine Entdeckungsreise in die ländliche Umgebung. Auf dem Rücken eines Kamels oder ganz entspannt in einer traditionellen Kutsche erleben Sie die Landschaft aus einer einzigartigen Perspektive.
Während Sie gemächlich zwischen Olivenhainen, weiten Feldern und kleinen Gehöften entlangziehen, entdecken Sie das authentische Leben der Menschen in der Region. Freuen Sie sich auf Begegnungen, charmante Eindrücke und eine entspannte Atmosphäre, die Ihnen einen unvergesslichen Einblick in das tunesische Hinterland bietet.
Egal ob auf dem Kamelrücken oder in der Kutsche – empfiehlt sich bequeme, praktische Kleidung:
eine lange Hose, geschlossene Schuhe sowie Kopfbedeckung und Sonnenbrille zum Schutz vor Sonne.
Ausflugsveranstalter: Destination Touristic Services
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ:
Preise: ab 100.00 TND
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-08-11 14:21:21 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-08-11 15:21:21 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 10.08.2026 | Dienstag 11.08.2026 | Mittwoch 12.08.2026 | Donnerstag 13.08.2026 | Freitag 14.08.2026 | Samstag 15.08.2026 | Sonntag 16.08.2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Diese Aktivitäten könnten Sie auch interessieren:
Oder vielleicht ein Mietwagen?
Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




