Unsere örtliche Reiseleitung ist während Ihres Urlaubs jederzeit für Sie da. In vielen Hotels betreuen wir Sie persönlich. Die Besuchszeiten Ihrer Reiseleitung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Hotelseite. Sollten in Ihrem Hotel momentan keine Besuchszeiten angeboten werden, stehen wir Ihnen gerne virtuell per E-Mail, Telefon oder Chat zur Verfügung. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns in dringenden Notfällen 24/7 über unser SOS-Telefon.
An- und Abreise
An- und Abreise
FAQ Reiseleitung
Sollten Sie die Reiseleitung am vereinbarten Treffpunkt nicht finden, kontaktieren Sie bitte zunächst die Hotelrezeption. Erhalten Sie dort keine Information, bleiben Sie bitte zunächst einige Minuten vor Ort, da die Reiseleitung möglicherweise noch unterwegs ist. Sollte die Reiseleitung nach einer kurzen Wartezeit weiterhin nicht erscheinen, überprüfen Sie bitte die Hotelseite auf dieser Website oder Ihre E-Mails, ob es kurzfristige Änderungen oder Mitteilungen gibt. Alternativ können Sie die Reiseleitung auch telefonisch, per E-Mail oder über den Chat kontaktieren. Trotz sorgfältiger Terminplanung kann es vorkommen, dass Ihre Reiseleitung sich aufgrund unvorhergesehener Umstände für den vereinbarten Termin verspätet. In diesem Fall wird die...
Ihre Reiseleitung ist in der Regel an einem roten Poloshirt der DERTOUR Group sowie einer dunkelblauen Hose oder einem dunkelblauen Rock zu erkennen. Informationen zum Treffpunkt und den Besuchszeiten entnehmen Sie bitte der Hotelseite auf dieser Website.
FAQ An- und Abreise
Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt. Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck: Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden...
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden mitgenommen haben und als sogenannte Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführen: Tabakwaren Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung der Rauchwaren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 1 l unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol....
Einfuhr von Waren durch Privatpersonen Generell gilt eine Freigrenze von 300 SFr bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über 300 SFr, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Es gelten folgende Freimengen: Alkoholische Getränke Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und 1 l über 18 % Vol. einführen. Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben: Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: 2 SFr/l Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: 15...
Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen: Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf. Kaffee: 10 kg Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 20 l Likörwein, Wermutwein 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) 110 l Bier Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Bei der Einreise nach Österreich: Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden...
FAQ Aktivitäten
Nach erfolgreicher Buchung werden Sie zeitnah von unserem örtlichen Reiseleiterbüro zwecks Bestätigung und weiterer Details kontaktiert.
Bei der auf dem Ausflugsticket angegebenen Abholzeit handelt es sich um Richtzeiten. Bitte kontaktieren Sie unser Reiseleiterbüro (während der Bürozeiten) oder unsere SOS-Telefonnummer (außerhalb der Bürozeiten), falls Ihre Abholung bereits 15 Minuten verspätet ist.
Aktivitäten und Ausflüge können Sie ganz einfach online oder direkt über Ihre Reiseleitung im Hotel buchen. Auf unserer Website finden Sie eine detaillierte Übersicht aller angebotenen Aktivitäten sowie die jeweiligen Buchungsoptionen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl und Buchung der passenden Aktivitäten zu helfen und sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrem Aufenthalt herausholen.
FAQ Rentals
Die im Angebot genannten und abgebildeten Fahrzeugmodelle dienen als Beispiele für die Ausstattung und Leistung der jeweiligen Gruppe. Ein bestimmtes Fahrzeugmodell können wir nicht garantieren.
Der Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung liegt hauptsächlich im Umfang des Versicherungsschutzes. Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, wie z.B. Diebstahl oder Naturgewalten. Glas-, Reifen- und Innenausstattungsschäden sind bei den meisten Mietwagenanbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, sowie zusätzlich eigene Unfallschäden, Vandalismus und Schäden aus Fahrerflucht. Bei einem Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst (die Höhe variiert je nach Anbieter); ohne Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung alle Kosten. Je nach Urlaubsregion und Anbieter haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mit der Buchung...
Für die Anmietung eines Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente: Gültiger Führerschein: Ein international anerkannter Führerschein, der auf Ihren Namen ausgestellt ist. Personalausweis oder Reisepass: Ein offizielles Identifikationsdokument zur Bestätigung Ihrer Identität. Kreditkarte: Eine auf Ihren Namen ausgestellte Kreditkarte zur Hinterlegung der Kaution und zur Zahlung der Mietgebühr (bei Zahlung per Kreditkarte). Bitte beachten Sie, dass einige Vermieter möglicherweise keine Debitkarten akzeptieren. Zusätzlich können weitere Dokumente erforderlich sein, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Fahrzeugvermieters und der Urlaubsregion. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der Bestätigung Ihrer Reservierung.