Super-Safari
Super-Safari
Typ: Natur, Familienfreundlich, Essen, Boot, Abenteuer, Kultur
Angebot
Jeep & Guadiana Flussfahrt
Ein abenteuerlicher und zugleich entspannender Tag erwartet Sie. Mit dem Geländewagen geht es durch wunderschöne Landschaften, vorbei an Stauseen und durch vergessene Dörfer. Entdecken Sie die Traditionen und Bräuche der Algarve.
Im Naturschutzgebiet Sapal und den Salzgärten von Castro Marim kommen Vogelfreunde voll auf Ihre Kosten, denn hier sind z.B. Störche, Reiher und Flamingos zuhause.
Beim Besuch eines Bio-Bauernhofes kosten Sie regionale Produkte, hergestellt aus Oliven, Feigen, Mandeln und Johannisbrot.
Die „Quinta do Rio“ bietet nicht nur ein leckeres Mittagessen, auch der weite Blick von der Restaurant-Terrasse über das Flusstal wird Sie sicherlich begeistern. Der hauseigene Pool bietet Erfrischung.
Genießen Sie während der entspannten Flussfahrt das herrliche Uferpanorama des Guadianas, dem Grenzfluss zwischen Spanien und Portugal. Abgerundet wird die Tour durch einen Fado-Sänger, der Ihnen die Zeit an Bord vertreibt.
Ausflugsveranstalter: MTS – Mediterranean Travel Services Incoming Portugal, S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Stornobedingungen
- Weniger als 1 Tag vor Leistungsbeginn: 100% Stornogebühr des Gesamtbetrags, gültig ab 16.03.2026.
Typ: Natur, Familienfreundlich, Essen, Boot, Abenteuer, Kultur
Preise: ab 88.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-09-18 14:20:22 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-09-18 15:20:22 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 14.09.2026 | Dienstag 15.09.2026 | Mittwoch 16.09.2026 | Donnerstag 17.09.2026 | Freitag 18.09.2026 | Samstag 19.09.2026 | Sonntag 20.09.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




