Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt. Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck: Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden...
Kako doći
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Dragi putnici,
damit Ihr Start in den Urlaub reibungslos und erholsam verläuft, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Infos zur Anreise am Flughafen Ihrer Urlaubsregion für Sie zusammengestellt.
Ankunft am Flughafen Kos
Wo muss ich nach Ankunft am Flughafen hin?
Bei Ankunft am Flughafen Kos finden Sie Ihre DERTOUR Group Reiseleitung außerhalb der Ankunftshalle auf der rechten Seite. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem gebuchten Transfer.
Sie nutzen Ihren gebuchten Transfer nicht?
Bitte informieren Sie in diesem Fall die DERTOUR Group Reiseleitung, um Wartezeiten für andere Reisegäste zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn ich niemanden am Flughafen finde?
Bitte gehen Sie zuerst zum angegebenen Treffpunkt. Sollten Sie dort niemanden antreffen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Wie lange dauert die Fahrt zum Hotel?
Bitte beachten Sie, dass die Dauer eines Gemeinschaftstransfers je nach Verkehrsaufkommen und Anzahl der anzufahrenden Hotels variiert. Auch kann es am Flughafen ggf. zu einer Wartezeit bis zur Abfahrt des Transfers kommen. Dies ist abhängig von der Anzahl der ankommenden Gäste, die für diesen Transfer vorgesehen sind.
važne poveznice
Rail & Fly
Njemačka
Austrija
Švicarska
FAQ An- und Abreise
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden mitgenommen haben und als sogenannte Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführen: Tabakwaren Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung der Rauchwaren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 1 l unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol....
Einfuhr von Waren durch Privatpersonen Generell gilt eine Freigrenze von 300 SFr bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über 300 SFr, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Es gelten folgende Freimengen: Alkoholische Getränke Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und 1 l über 18 % Vol. einführen. Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben: Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: 2 SFr/l Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: 15...
Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen: Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf. Kaffee: 10 kg Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 20 l Likörwein, Wermutwein 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) 110 l Bier Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Bei der Einreise nach Österreich: Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden...

FAQ An- und Abreise
Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt. Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck: Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden...
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden mitgenommen haben und als sogenannte Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführen: Tabakwaren Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung der Rauchwaren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 1 l unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol....
Einfuhr von Waren durch Privatpersonen Generell gilt eine Freigrenze von 300 SFr bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über 300 SFr, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Es gelten folgende Freimengen: Alkoholische Getränke Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und 1 l über 18 % Vol. einführen. Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben: Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: 2 SFr/l Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: 15...
Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen: Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf. Kaffee: 10 kg Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 20 l Likörwein, Wermutwein 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) 110 l Bier Bei der Einreise nach Deutschland:Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Bei der Einreise nach Österreich: Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden...