Knossos, Heraklion
Knossos, Heraklion
Typ: Geschichte, Sehenswürdigkeiten
Angebot
Auf den Spuren der minoischen Kultur
Zu den Höhepunkten jeder Kreta-Reise zählt die Besichtigung von Knossos. Kombinieren Sie faszinierende Kultur mit dem pulsierenden Leben der kretischen Hauptstadt Heraklion.
Sie besichtigen den Palast von Knossos. Dieser liegt nur 7 Kilometer südlich von Heraklion und war einst der größte aller minoischen Paläste. Er gilt als der Sitz des sagenumwobenen Königs Minos, welcher das Labyrinth für den Minotauros (das Ungeheuer halb Mensch, halb Stier) erbauen ließ. Die minoische Kultur entstand vor 4.000 Jahren und wird als Wiege Europas angesehen. Sie begegnen dieser fernen Epoche bei einem geführten Rundgang durch die teilweise rekonstruierte Palastanlage mit Ihrer faszinierenden Architektur.
Danach haben Sie die Gelegenheit, das archäologische Museum und die venezianischen Festungen zu besuchen. Oder Sie bummeln ganz gemütlich durch die lebhaften Einkaufsstraßen der Hauptstadt.
Lassen Sie sich diese Fahrt nicht entgehen!
Ausflugsveranstalter: Destination Touristic Services
Bitte beachten:
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Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Geschichte, Sehenswürdigkeiten
Preise: ab 60.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-08-05 10:17:00 / CMS-Zeitzone: UTC+3
DE-Zeit: 2026-08-05 09:17:00 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 03.08.2026 | Dienstag 04.08.2026 | Mittwoch 05.08.2026 | Donnerstag 06.08.2026 | Freitag 07.08.2026 | Samstag 08.08.2026 | Sonntag 09.08.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.

