Gipfelwanderung Pico do Arieiro & Pico Ruivo
Gipfelwanderung Pico do Arieiro & Pico Ruivo
Typ: Sport, Abenteuer, Natur
Angebot
Sensationelle Wanderung der Superlative über das Dach der Insel
Diese Bergtour verbindet die beiden höchsten Gipfel Madeiras und zählt zweifelsfrei zu den schönsten, aber auch anspruchsvollsten, Wanderungen. Der Kraterrand des Pico do Arieiro (1.818 m) wird Sie ebenso beeindrucken wie die bizarren Felslandschaften. Und mit dem Pico Ruivo erreichen Sie den höchsten Berg der Insel (1.861 m).
Unvergleichliche Eindrücke aus der Bergwelt Madeiras und, an klaren Tagen, grandiose Weitblicke zu allen Seiten der Insel, bis zur Nachbarinsel Porto Santo, werden Ihren Tag zu etwas ganz Besonderem gestalten. Auch wenn der Himmel mal bedeckt sein sollte oder Sie sich über den Wolken befinden, werden Sie der Faszination der Berge erliegen.
Übrigens wurde der gesamte Weg im Laufe der letzten Jahre vollständig ausgebaut und gesichert. Nur die eigene Kondition sollte für die nicht gerade wenigen Höhenmeter (ca. 1.000 m, teils steile Auf- und Abstiege) ausreichend sein. Trittsicherheit und Schwindelfreiheit sind auf dieser Wanderung Voraussetzung.
Schwierigkeitsgrad hoch – 11 Km – Dauer ca. 4,5 Stunden
Ausflugsveranstalter: MTS – Mediterranean Travel Services Incoming Portugal, S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Sport, Abenteuer, Natur
Preise: ab 55.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-08-02 01:43:54 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-08-02 02:43:54 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 27.07.2026 | Dienstag 28.07.2026 | Mittwoch 29.07.2026 | Donnerstag 30.07.2026 | Freitag 31.07.2026 | Samstag 01.08.2026 | Sonntag 02.08.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




