Lindos mit dem Boot „Captain Sparrow“
Lindos mit dem Boot „Captain Sparrow“
Typ: Sehenswürdigkeiten, Boot, Natur, Familienfreundlich
Angebot
Der perfekte Tag
Sie fahren ab Kolymbia die Südostküste an eindrucksvollen Buchten entlang bis nach Lindos. Nehmen Sie ein Sonnenbad, genießen Sie die erholsame Brise und die gemütliche Atmosphäre an Bord.
In Lindos, dem bekanntesten und wohl schönsten Dorf der Insel, haben Sie Zeit für einen Bummel durch den Ort, genießen den schönen Strand oder gehen Mittag essen (fakultativ).
Sie halten an einigen schönen Buchten und springen vom Boot aus ins azurblaue und kristallklare Wasser. Bitte denken Sie daran, Sonnenschutz, Sonnenhut und Badesachen einzupacken.
Der ideale Bootsausflug für die ganze Familie! Er wurde 2023 zum beliebtesten Ausflug gewählt.
Hinweis: Dieser Ausflug wird nur von Mitte Juni bis Mitte September angeboten. Anzahl der Badepausen ist wind- und wetterabhängig.
Ausflugsveranstalter: Destination Touristic Services
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Sehenswürdigkeiten, Boot, Natur, Familienfreundlich
Preise: ab 38.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-07-26 05:43:45 / CMS-Zeitzone: UTC+3
DE-Zeit: 2026-07-26 04:43:45 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 20.07.2026 | Dienstag 21.07.2026 | Mittwoch 22.07.2026 | Donnerstag 23.07.2026 | Freitag 24.07.2026 | Samstag 25.07.2026 | Sonntag 26.07.2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| | | | | |
Diese Aktivitäten könnten Sie auch interessieren:
Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




