Entdeckung der Berberdörfer
Entdeckung der Berberdörfer
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Entdeckung der Berberdörfer
Der Ausflug beginnt mit der Fahrt nach Takrouna. Am Fuße des Berberdorfes angekommen, haben Sie die Möglichkeit, bei einem Fotostopp die beeindruckende Aussicht zu genießen. Der Reiseführer erzählt Ihnen mehr über die Traditionen und die Geschichte der Berber, der Ureinwohner Nordafrikas.
Der Panoramablick auf das Dorf, das auf einem 190 Meter hohen Hügel liegt, ist atemberaubend.
Anschließend geht die Fahrt weiter in das alte Berberdorf Zriba. Nach der Ankunft besichtigen Sie das Dorf und erkunden die Umgebung.
Die nächste Station ist Jeradou. Nach der Ankunft haben Sie freie Zeit, um das Berberdorf zu erkunden. Bei einem Besuch der Kunsthandwerker können Sie die Kunst des „Halfa“-Webens kennenlernen.
Auf dem Rückweg nach Sousse machen Sie einen kurzen Halt in Hergla, wo Sie den Panoramablick auf den Fischerhafen genießen können.
Genießen Sie einen erlebnisreichen Tag voller Kultur, Geschichte und atemberaubender Landschaften!
Ausflugsveranstalter: Destination Touristic Services
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ:
Preise: ab 200.00 TND
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-07-28 19:13:01 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-07-28 20:13:01 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 27.07.2026 | Dienstag 28.07.2026 | Mittwoch 29.07.2026 | Donnerstag 30.07.2026 | Freitag 31.07.2026 | Samstag 01.08.2026 | Sonntag 02.08.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




