Delfine & Küste: Dreamer (mit Transfer)
Delfine & Küste: Dreamer (mit Transfer)
Typ: Natur, Abenteuer, Boot, Familienfreundlich
Angebot
Bootsfahrt mit der Dreamer
Vom Hafen in Albufeira aus geht es mehrmals täglich (für 2 bis 2,5 Stunden) entlang der atemberaubenden, einmaligen Algarve-Küste bis nach Carvoeiro. Entspannen Sie sich auf der rasanten Fahrt und genießen Sie den Anblick der wunderschönen Küste mit ihren märchenhaften Felsformationen und geheimnisvollen Höhlen.
Nachdem Sie mit dem Boot die Grotten erkundet haben, geht es auf das offene Meer hinaus. Selbstverständlich richten sich die Delfine nicht nach unseren Wünschen. Die Wahrscheinlichkeit, Delfine zu sehen, ist jedoch sehr hoch.
Unser Partner DreamWaves beschäftigt ganzjährig Meeresbiologen und ist vom Portugiesischen Umweltministerium (ICNF) dafür zertifiziert, Delfinbeobachtungstouren durchzuführen. Ebenso wurde DreamWaves durch die unabhängige Organisation „SGS for Animal Welfare“ auditiert. Delfine werden weder gejagt noch bedrängt.
Sie möchten diesen Ausflug in einem kleineren Speedboot und somit auch in einer kleineren Gruppe (maximale Kapazität 12 Personen) erleben? Dann buchen Sie: Delfine & Küste: Insónia
Ausflugsveranstalter: MTS – Mediterranean Travel Services Incoming Portugal, S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Stornobedingungen
Typ: Natur, Abenteuer, Boot, Familienfreundlich
Preise: ab 48.00 EUR
Kalender
Dienstag 03.11.2026
Mittwoch 04.11.2026
Donnerstag 05.11.2026
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




