Loulé Markt
Loulé Markt
Typ: Kultur, Familienfreundlich, Essen, Sehenswürdigkeiten
Angebot
Samstag ist Markttag!
Rund um die maurisch anmutenden Markthallen mit ihren charakteristischen Zwiebeltürmen, die der Mittelpunkt von Loulé sind, gesellen sich immer am Samstag die Bauern aus der Region.
Hier finden Sie dann an unzähligen Ständen, was die Region zu bieten hat: Würste, Obst, Gemüse, Kräuter und natürlich die Schätze der Algarve – Honig und Olivenöl.
Körbe, Hüte, Taschen und anderer Handwerkskunst warten ebenfalls auf dem Markt auf Sie. Aber auch wochentags gibt es in den Markthallen immer frische Produkte zu kaufen.
Erkunden Sie auch das Städtchen Loulé selbst, das mit vielen kleinen Geschäften, schattigen Plätzen, Kirchen und dem Stadtpark vieles zu bieten hat. Genießen Sie einen Kaffee in einem der zahlreichen Cafés oder besuchen das maurische Castelo hinter den Markthallen, mit seinem schönen Innenhof.
Ausflugsveranstalter: MTS – Mediterranean Travel Services Incoming Portugal, S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Kultur, Familienfreundlich, Essen, Sehenswürdigkeiten
Preise: ab 32.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-09-15 11:44:10 / CMS-Zeitzone: UTC+1
DE-Zeit: 2026-09-15 12:44:10 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 14.09.2026 | Dienstag 15.09.2026 | Mittwoch 16.09.2026 | Donnerstag 17.09.2026 | Freitag 18.09.2026 | Samstag 19.09.2026 | Sonntag 20.09.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.





