Meteora – die schwebenden Klöster
Meteora – die schwebenden Klöster
Typ: Familienfreundlich, Sehenswürdigkeiten, Kultur
Angebot
Ein faszinierendes, einmaliges Erlebnis
Einer der Höhepunkte Ihres Griechenland-Aufenthaltes ist der Besuch der Meteora-Klöster. Die Meteoren sind eine Gruppe hoher, steiler Felsen, die sich 300 Meter über dem Tal erheben. Auf den Gipfeln dieser Felsen thronen Klöster, die seit dem 11. Jahrhundert von orthodoxen Mönchen bewohnt wurden. Heute sind von den insgesamt 24 Klöstern nur noch 6 bewohnt.
Die Fahrt von Ihrem Hotel führt südwärts entlang der Küste der Olympischen Riviera. Dabei können Sie den imposanten Berg Olymp bewundern, während Sie an Farmen, Feldern und Plantagen vorbeifahren. Sie überqueren Flüsse und durchqueren Täler, bis Sie die Landeshauptstadt Larisa passieren. Von dort aus geht es weiter durch die weite und fruchtbare Thessalische Ebene bis zur Stadt Kalambaka, die vom Pindos-Gebirge umgeben ist.
Schließlich erreichen Sie die atemberaubenden und schwebenden Meteora-Klöster. Die grauen Felsen ragen wie riesige Stalagmiten in den Himmel. Während Ihres Besuchs haben Sie die Gelegenheit, zwei dieser Klöster zu erkunden und die einzigartige Atmosphäre hautnah zu erleben (bitte beachten Sie die Kleiderordnung).
Ausflugsveranstalter: DTS Incoming Hellas S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Familienfreundlich, Sehenswürdigkeiten, Kultur
Preise: ab 60.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-08-25 09:43:23 / CMS-Zeitzone: UTC+3
DE-Zeit: 2026-08-25 08:43:23 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 24.08.2026 | Dienstag 25.08.2026 | Mittwoch 26.08.2026 | Donnerstag 27.08.2026 | Freitag 28.08.2026 | Samstag 29.08.2026 | Sonntag 30.08.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




