Olymp – Mythologie und Tradition
Olymp – Mythologie und Tradition
Typ: Kultur, Familienfreundlich, Sehenswürdigkeiten, Geschichte
Angebot
Die Geschichte der Antike verbindet sich mit der Schönheit der Natur!
Entdecken Sie die antike Stadt Dion in der archäologischen Stätte am Fuße des Olymps. Einst war sie der Ort der Verehrung des Göttervaters Zeus und galt in der Antike als heilige Stadt.
Danach schlendern Sie durch die Gassen des malerischen Ortskerns von Litochoro, der Stadt der Götter, und entdecken die mythische Pracht des Olymps bei einer kleinen Wanderung durch die Enipeas-Schlucht.
Die Fahrt führt weiter zur Burg Platamonas (nur Außengelände, wird nicht besichtigt), wo Sie den traumhaften Blick auf das Meer genießen können.
Anschließend geht es weiter zum Dorf Paleos Panteleimonas, das unter Denkmalschutz steht, mit einer kurzen Führung durch das malerische alte Bergdorf. Entdecken Sie die wunderschönen alten Häuser, die sich perfekt in den Hang des Olymps einfügen und erkunden Sie das kleine Dorf ganz entspannt zu Fuß. Lassen Sie den Nachmittag in einem gemütlichen Kafenion ausklingen.
Ausflugsveranstalter: DTS Incoming Hellas S.A.
Bitte beachten:
Transfer:
Empfehlung:
Inklusive:
Nicht inklusive:
Dauer:
Die Dauer kann leicht variieren.
Typ: Kultur, Familienfreundlich, Sehenswürdigkeiten, Geschichte
Preise: ab 53.00 EUR
Kalender Wochenansicht
CMS-Zeit: 2026-08-25 09:44:33 / CMS-Zeitzone: UTC+3
DE-Zeit: 2026-08-25 08:44:33 / DE-Zeitzone: UTC+02:00
Kalender
Montag 24.08.2026 | Dienstag 25.08.2026 | Mittwoch 26.08.2026 | Donnerstag 27.08.2026 | Freitag 28.08.2026 | Samstag 29.08.2026 | Sonntag 30.08.2026 |
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Wichtiger Hinweis: Der Vertragspartner für diese Leistung ist das in der Beschreibung bezeichnete Unternehmen. Dieses ist allein für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Verkauf und Inkasso werden von den zur Vermittlung berechtigten Reiseleitungen namens und für Rechnungen des ausführenden Unternehmens durchgeführt. Für die vertragsmäße Erfüllung der Leistungen sind die Reiseleitung und Ihr Reiseveranstalter nicht verantwortlich und haften auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Fremdleistungen, sofern die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Änderungen im Ausflugsprogramm behält sich das ausführende Unternehmen vor.




